Weitere Rechtsgebiete


Tätigkeitsschwerpunkte sind hier Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht.



Schwerpunktmäßig vertreten werden Sachen mit medizinischem Einschlag.

Hierzu zählen auch Haftpflichtfälle, wenn die Krankheit oder Verletzung sowie die daraus bestehenden Nachteile und Schäden haftungsrechtlich relevant von einem anderen verursacht worden sind, beispielsweise bei einem fremdverursachten Unfall oder durch einen Arztfehler. Der Geschädigte kann sich von hier in der Verfolgung von Haftpflicht- und Schmerzensgeldansprüchen gegen Schädiger und Haftpflichtversicherer anwaltlich vertreten lassen, je nach Fallgestaltung unter Absicherung auch von notwendigen Zukunftsvorbehalten für mögliche Spätschäden.

Bei Personenschäden können auch Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) / Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrenten nach SGB VI) / Unfallversicherung (SGB VII) in Betracht kommen. Auch sie werden von hier anwaltlich verfolgt.

Ist die Schadensverursachung Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung, können Ersatzansprüche auch im Rahmen des Strafverfahrens geltend gemacht werden, im sogenannten Nebenklageverfahren oder im sogenannten Adhäsionsverfahren; auch darin wird von hier anwaltliche Unterstützung geleistet.

Aber auch versicherungsrechtliche Sachen und Haftpflichtfälle ohne medizinischen Einschlag werden von hier vertreten, etwa Anspruchsverfolgung in der Sachversicherung.


Im Haftpflichtrecht werden von hier bei weitem nicht nur Anspruchsteller vertreten.

 

Die Anspruchsabwehr gehört genauso dazu und wird vom Unterzeichner gleichfalls vertreten.

Anwaltlich vertreten wird von hier auch in Fällen der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung.

Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht (Verteidigung in Verkehrsstraf- und -bußgeldsachen) sind ebenfalls Gegenstände hiesiger Tätigkeit.

Auch das Erbrecht hat hier seinen Platz.

Im Übrigen muss die Möglichkeit einer anwaltlichen Vertretung miteinander besprochen werden. Das gilt auch für Konstellationen aus dem Familienrecht, etwa Aufenthaltsbestimmungsrecht und Personensorge für das Kind bei Getrenntleben oder Scheidung der Eltern.

Nach 25 Jahren selbstständiger Anwaltstätigkeit ist kaum noch eine Konstellation in den „gängigen“ Rechtsgebieten denkbar, die anwaltlich nicht in den Griff zu bekommen wäre.