Gesetzliche Versicherungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
Wenn versicherungsvertragliche Ansprüche wegen Arbeitsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit / Invalidität in Frage stehen, können zugleich Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) / Rentenversicherung (SGB VI) / Unfallversicherung (SGB VII) in Betracht kommen.
Auch in diesen Bereichen werden die Ansprüche der Versicherten anwaltlich von hier vertreten, entweder für sich genommen oder neben den zivilrechtlichen versicherungsvertraglichen Ansprüchen.