Rechtsgebiete
„Als anwaltlicher Vertreter schwerpunktmäßig im Versicherungsbereich Berufsunfähigkeit, Unfall, Kranken & Co. sowie in der Verfolgung von Haftpflichtansprüchen (besonders bei gravierenden Verletzungsfolgen) ist man über die rechtliche Vertretung hinaus nicht selten zugleich eine Art Schicksalsbegleiter, bisweilen auch Coach. Über diesen Kernbereich hinaus deckt – nach 25 Jahren selbstständiger Anwaltstätigkeit – die anwaltliche Erfahrung auch die meisten weiteren gängigen Rechtsgebiete ab“
Die frühzeitige anwaltliche Begleitung dadurch und fachkundige Versachlichung dient häufig der Streitvermeidung.
Angestrebt wird die außergerichtliche Regelung. Sie ist schneller und für den Mandanten nicht mit dem „Nervenkrieg“ eines langen, risikoreichen, kostenintensiven, möglicherweise mehrinstanzlichen Rechtsstreits verbunden, über dessen Dauer es auch nicht die – oft dringend benötigten – Regulierungszahlungen gibt. Erforderlichenfalls bleibt dann immer noch der Weg zum Gericht.
Im Privatversicherungsrecht kann Unterstützung schon bei der Antragstellung auf einen Versicherungsvertrag geleistet werden, namentlich bei der vorvertraglichen Beantwortung von Gesundheitsfragen zum Abschluss eines Personenversicherungsvertrags (Kranken, Berufsunfähigkeit, Unfall), damit es später, besonders im Leistungsfall, von daher keine Probleme mit dem Versicherer gibt.