„Als Beleg für eine fundierte rechtsanwaltliche Spezialisierung sprechen eigene stete und stets aktuelle Veröffentlichungen in dem Spezialgebiet für sich.“
Autor Dr. Thomas Richter
Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe – Zweite Auflage 2020 (600 Seiten) ISBN: 978-3-96329-261-3
Zahlreiche Urteilsveröffentlichungen seit der Erstauflage im Sommer 2017 machen bereits jetzt, gerade einmal 2,5 Jahre nach der Erstveröffentlichung, die Aktualisierung notwendig. Sie wird zugleich genutzt für Vertiefungen, zusätzliche Ausdifferenzierungen, Ergänzungen und Erweiterungen „nach der Rechtsprechung“. Auch mögliche Optimierungschancen für die Produktentwicklungen und die Regulierungspraxis der Versicherer werden angesprochen – in der gebotenen Zurückhaltung einer Arbeit mit der veröffentlichten Rechtsprechung als Hauptgegenstand.
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Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe – Erste Auflage 2017 (480 Seiten) ISBN: 978-3-89952-860-2
Lesen Sie dazu gern die Rezension von Prof. Dr. Roland Rixecker,
Institut für Deutsches und Europäisches Privatversicherungsrecht der Universität des Saarlandes,
Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Vorsitzender Richter a.D. am Saarländischen Oberlandesgericht, 5. Zivilsenat (Versicherungsrecht)
( „… Thomas Richter zeichnet sich so mit seinem Werk als kluger Lotse im Angesicht der zahlreichen, zuweilen auch unsichtbaren Klippen und Untiefen der Regulierung und der anwaltlichen Beratung vor oder bei Führung eines Rechtsstreits um Leistungsbegehren aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Fazit: Außerordentlich empfehlenswert.“).
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Wegen des lebhaften Interesses hier ein Abriss vom Inhalt des Buchs sowie die Gründe für die Neuauflage bereits 2,5 Jahre nach dem Ersterscheinen in 2017: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eines der in Deutschland meist nachgefragten Versicherungsprodukte. Zusätzlich wegen der gravierenden Deckungslücken (zu Grund und Höhe) in den gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten ist sie für die Versicherten und deren Familien häufig existenziell wichtig. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung wird als eigenständige Risikoversicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Hauptversicherung (Risiko Leben oder Kapital Leben oder private Rentenversicherung) abgeschlossen. Ihr versicherter Gegenstand: die berufliche Leistungsfähigkeit. Ihr Versicherungsfall: deren Beeinträchtigung. Ihre versicherten Ursachen: Krankheit, Unfall, vorzeitiger Kräfteverfall. Ihre Beurteilungsdisziplinen: Recht, Medizin, Berufskunde. Ihre Leistungen: Beitragsbefreiung (ggf. auch von der Hauptversicherung) und – wenn mitversichert – Bar-Rente. Ihre wichtigsten Nachbarn in der privaten Assekuranz: die Krankentagegeldversicherung und die Unfallversicherung mit deren Invaliditätsleistung. Der Vielfalt von Klientel (selbstständig und abhängig beschäftigt), Berufsausprägungen, Entwicklungen und Verwerfungen des Arbeitslebens begegnet sie mit immer weiteren Ausdifferenzierungen in Produkt- und Bedingungsgestaltungen. Dass diese Versicherungsart, in deren Leistungsfällen es regelmäßig um viel Geld geht, auch reichlich Konfliktpotenzial birgt, liegt auf der Hand. Vor Gericht, aber auch schon beim Vertragsantrag und beim Leistungsantrag sowie in der Nachprüfung anerkannter Leistungen sind Experten gefragt. Private Berufsunfähigkeitsversicherung ist Bedingungs- und Rechtsprechungsrecht. Die wenigen VVG-Regelungen zu ihr (§§ 172–177) geben einen groben Rahmen vor. Über mittlerweile rund 35 Jahre hinweg haben BGH und Oberlandesgerichte diese Versicherungsart als stimmiges Regulierungssystem aus Erstprüfungs- und Nachprüfungsmaßgaben sowie Entscheidungs- und Einigungsmöglichkeiten ausgeleuchtet. Einzelfallgerechtigkeit entsteht nicht aus subjektivem Gerechtigkeitsempfinden von Fall zu Fall, sondern zuallererst aus Systemstimmigkeit, die dadurch ihrerseits bewahrt wird, auch für immer weitere Produkt- und Bedingungsgestaltungen. „Berufsunfähigkeitsversicherung – Nach der Rechtsprechung“ ist originär aus dieser Rechtsprechung entwickelt und vollzieht diese geordnet und auf aktuellstem Stand vollständig nach. Sie hilft dem Prüfer/Entscheider (Sachbearbeiter, Justiziar, Zivilrichter, Rechtsanwalt) und dessen Ratgebern (medizinische und berufskundliche Sachverständige) sowie auch dem Vermittler dieses Versicherungsprodukts, sich in dieser Versicherungsart systemstimmig „nach der Rechtsprechung“ zu bewegen. Führende Kommentar-Literatur ist begleitend berücksichtigt. Eine dezidierte Gliederung, ergänzt durch ein Sachregister, unterstützt die rasche Standortbestimmung der Einzelfragen im Gesamtsystem.
Berufsunfähigkeit
Grundlegender Umbruch im Recht der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten durch das RRG 1999 und
Bedeutungen für den Versicherungsfall Berufsunfähigkeit in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Versicherungsrecht 1998, 921–931
Einige Bemerkungen und Hinweise zum Versicherungsfall Berufsunfähigkeit
Versicherungsrecht 1988, 1207–1217